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Berichtskanal

Im Rahmen des im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 109-E/2021 vom 9. Dezember genehmigten allgemeinen Korruptionspräventionssystems müssen die darunter fallenden Stellen über einen Meldekanal verfügen, um Korruptionshandlungen zu verhindern, aufzudecken und zu sanktionieren und damit zusammenhängende Verstöße, die gegen oder durch das Unternehmen begangen werden.


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